Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gartennutzung
Häufig stellt sich die Frage, ob ein Mieter einen Hausgarten nutzen darf. Dies ist nicht ohne weiteres der Fall. Der Garten darf nur genutzt werden, wenn er entweder zu der Wohnung dazu vermietet wurde, oder allen Parteien im Haus zugänglich ist, es sich also um eine Gemeinschaftseinrichtung handelt. Es existiert allerdings kein Gewohnheitsrecht, dass es Mietern einer Erdgeschosswohnung gestattet, ohne weiteres den Hausgarten zu benutzen. Anders bei einem Einfamilienhaus, wird dieses gemietet ist der Garten immer dabei, es sei denn, dass etwas anderes vertraglich vereinbart wurde. Der Entzug einer genehmigten Gartenbenutzung kann eine Mietminderung zur Folge haben.
Weitere rechtliche Fragen zu diesem Thema beantworten Ihnen die erfahrenen Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 12.04.2010