Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Ferienhausvermietung
Bei der Miete eines Ferienhauses ist grundsätzlich darauf zu achten, ob ein Mietvertrag geschlossen wurde, oder ein Reisevertrag. Das Mieten eines Ferienhauses ist nicht automatisch rechtlich als ein Mietvertrag zu behandeln. Wird das Ferienhaus direkt beim Reisebüro oder einem Reiseveranstalter gebucht, richten sich die Rechte und Pflichten beider Seiten nach dem Reisevertragsrecht. Dann haftet der Veranstalter für sämtliche Leistungen, die er versprochen, aber nicht gehalten hat. Dabei stehen dem reklamierenden Urlauber eine Menge von Ansprüche zur Seite. Wird die Wohnung dagegen direkt von Privat gemietet, liegt ein Mietvertrag vor und Mietrecht ist einschlägig. Wichtig ist die rechtliche Qualifizierung vor allen Dingen, weil verschiedene Verjährungsfristen gelten. Der Urlaub ist deshalb sehr gut beraten, bei Mängeln im Bereich der Ferienhausvermietung zunächst rechtlichen Rat bei einem Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline einzuholen, um dann seine Rechte richtig geltend machen zu können.
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Ferienhausvermietung
Stellt die Vermietung von Ferienwohnungen ein Gewerbe dar? Frage: Wir sind seit 15 Jahren bei einer Versicherungsgesellschaft AG versichert. Es handelt sich um eine Wohngebäudeversicherung (genauer gesagt eine Feuerversicherung) für unser kleines Mehrfamilienhaus:... Antwort: Die Frage, ob die Vermietung von Ferienwohnungen ein Gewerbe darstellt, ist durchaus schwierig. Steuerrechtlich wird das so beantwortet:Die Vermietung von Räumen der eigenen Wohnung an Feriengäst ...⇒ zum vollständigen Fall