Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote Datenschutzerklärung
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Fassadenbegrünung

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Fassadenbegrünung
(Mietrecht; Wohneigentumsrecht)
0900-1 875 003-971
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Mietrecht
0900-1 875 003-972
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Wohneigentumsrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Fassadenbegrünung

Bei der Frage einer Fassadenbegrünung oder Änderung einer solchen stellt sich für eine Wohnungseigentümergemeinschaft stets die Frage, ob es sich um eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung handelt, die durch Mehrheitsbeschluss geregelt werden kann, oder ob es sich um bauliche Veränderungen handelt, die in der Regel der einstimmigen Billigung durch alle Wohnungseigentümer bedarf. Ein Eigentümerbeschluss einer WEG, das vorhandene Fassadengrün an der Rückseite eines Hauses zu entfernen und die zukünftige Entstehung jeglichen Fassadengrüns im Hinblick auf den ungünstigen Kosten- und Nutzeneffekt und drohenden Streit mit den Nachbareigentümern sofort zu unterbinden, hat nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 17.12.2004, ZMR 2005, Seite 304, eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs.1 S.1 WEG zum Inhalt. Denn die Maßnahme gehe, anders als die bloße Pflegemaßnahme des Rückschnitts des Fassadengrüns, über eine ordnungsgemäße Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinaus und erfordert deshalb Einstimmigkeit. Dies hat zur Folge, dass ein Beschluss auf das Verbot jeglichen Fassadengrüns für die Zukunft Einstimmigkeit erfordert; ein bloßer Mehrheitsbeschluss müsste für ungültig erklärt werden.

Die Rechtsprechung zur baulichen Veränderung ist unübersichtlich. Zudem hat sich die Rechtslage ab dem 01.07.2007 (WEG-Novelle) geändert. Unsere Anwälte/innen haben den Überblick und stehen Ihnen mit Rat zur Seite.
Stand: 31.01.2012

   
Ähnliche Themen:

bauliche Veränderung Mehrheitsbeschluss Rechtslage Wohnungseigentümer 
Rechtsprechung Wohneigentumsrecht Antenne WEG Instandsetzung 
Einstimmigkeit Mietrecht Wohnungseigentümergemeinschaft 
Bauliche Veränderungen Instandhaltung Baurecht (öffentliches) 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Bernd Beder
Rechtsanwältin
Anette Führing
Rechtsanwältin
Sevda Arslan
Rechtsanwältin
Silke Helmling
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline in Social Media

Deutsche Anwaltshotline auf facebook Deutsche Anwaltshotline auf google+ Deutsche Anwaltshotline auf twitter Deutsche Anwaltshotline Social Media Vorteile
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum