Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Fahrstuhlkosten

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Fahrstuhlkosten
(Mietrecht; Wohneigentumsrecht)
0900-1 875 003-890
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Mietrecht
0900-1 875 003-891
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Wohneigentumsrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Fahrstuhlkosten

In Gebäuden, die aus Eigentumswohnungen bestehen, ist der Aufzug Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. Mit dem Aufzug verbundene Kosten sind daher von allen Eigentümern entsprechend ihrer Miteigentumsanteile zu tragen. Dies gilt auch für den Erdgeschosseigentümer, der den Aufzug in der Regel nicht benutzt. In der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung oder durch qualifizierten Beschluss in der Eigentümerversammlung kann die Kostenverteilung anders geregelt werden.

Entsprechendes gilt für Mietverträge. Die Aufzugskosten werden hier nach der anteiligen Wohnfläche auf die einzelnen Mieter umgelegt. Betriebskosten muss ein Mieter jedoch nur zahlen, wenn dies im Mietvertrag so bestimmt ist. Für einen Erdgeschossmieter liegt es nahe, mit dem Vermieter zu vereinbaren, dass er sich an den Aufzugskosten nicht zu beteiligen hat.
Umlagefähig sind die Kosten des Betriebsstroms, der Wartung und Pflege der Anlage und der regelmäßigen Prüfung der Betriebssicherheit und Betriebsbereitschaft des Aufzugs. Nicht dazu gehören die Reparaturkosten.

In Zweifelsfällen helfen Ihnen unsere auf Wohnungseigentums- und Mietrecht spezialisierten Rechtsanwälte/innen gerne weiter.
Stand: 18.01.2010
Durchwahl zum Thema Fahrstuhlkosten (Mietrecht)0900-1 875 003-890
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Durchwahl zum Thema Fahrstuhlkosten (Wohneigentumsrecht)0900-1 875 003-891
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Sie sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt

Passende Verträge zum Thema Fahrstuhlkosten finden Sie im Vertragscenter:
Weitere Themen:

Mieter Betriebskosten Wohneigentumsrecht Wohnfläche Reparaturkosten 
Mietrecht Kostenverteilung Eigentumswohnungen Mietvertrag Vermieter 
Eigentümerversammlung Baurecht (öffentliches) Miteigentumsanteile 
Aufzug Mietverträge Aufzugskosten 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwältin
Carmen Grebe
Rechtsanwältin
Nursen Wittling
Rechtsanwältin
Heike Brüggemann
Rechtsanwältin
Viola Reimer
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline auf Facebook

Deutsche Anwaltshotline auf facebook
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum