Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote Datenschutzerklärung
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Fahrstuhl

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Fahrstuhl
(Mietrecht; Wohneigentumsrecht)
0900-1 875 003-888
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Mietrecht
0900-1 875 003-889
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Wohneigentumsrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Fahrstuhl

In Gebäuden, die aus Eigentumswohnungen bestehen, ist ein Aufzug Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. Mit dem Aufzug verbundene Kosten sind daher von allen Eigentümern entsprechend ihrer Miteigentumsanteile zu tragen. Dies gilt auch für den Erdgeschosseigentümer, der den Aufzug in der Regel nicht benutzt. In der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung oder durch Beschluss in der Eigentümerversammlung kann die Kostenverteilung anders geregelt werden. Entsprechendes gilt für Mietverträge. Die Aufzugskosten werden hier nach der anteiligen Wohnfläche auf die einzelnen Mieter umgelegt - auch auf den Erdgeschossmieter. Umlagefähig sind die Kosten des Betriebsstroms, der Wartung und Pflege der Anlage und der regelmäßigen Prüfung der Betriebssicherheit und Betriebsbereitschaft. Nicht zu den Betriebskosten gehören die Reparaturkosten. Der Vermieter ist selbstverständlich verpflichtet, den Aufzug betriebsbereit zu halten und mit einer Alarmanlage zu versehen.

In Zweifelsfällen helfen Ihnen unsere auf Wohnungseigentums- und Mietrecht spezialisierten Rechtsanwälte/innen gerne weiter.
Stand: 08.12.2011

   

Passende Verträge zum Thema Fahrstuhl finden Sie im Vertragscenter:
Interessante Beiträge zum Thema Fahrstuhl

Zutritt verboten - muss der Mieter trotzdem für den Hausgarten zahlen?
Nürnberg (D-AH) - Frage: Was haben der Garten vor einem Mietshaus und der Fahrstuhl im Treppenhaus gemeinsam? Antwort: Die Kosten dafür können auf alle Mieter des Anwesens umgelegt werden, ohne dass unterschieden werden ...weiter lesen

Jeder Mieter muss den Fahrstuhl mitbezahlen
Nürnberg (D-AH) - Wurde in einer gemeinschaftlichen Wohnanlage festgelegt, die Kosten für den Fahrstuhl zur Tiefgarage nach den Fahrzeugstellplätzen aufzuschlüsseln, dann müssen sich alle Mieter daran halten. Das hat das ...weiter lesen

Schwangere hat 5. Stock auch ohne Fahrstuhl zu erreichen
Nürnberg (D-AH) - Selbst wenn das Treppensteigen in den 5. Stock eines Hauses für eine werdende Mutter beschwerlich sein möge, ist eine Schwangerschaft in der Regel noch kein ausreichender Grund, die Wohnung zu wechseln. ...weiter lesen

Doppelte Miete bei Sozialhilfe
Nürnberg (D-AH) - Muss ein Sozialhilfe-Empfänger kurzfristig umziehen, konnte aber die vorherige Wohnung nicht mehr rechtzeitig kündigen, so hat das Sozialamt ihm die doppelte Miete zu begleichen. Das hat das Landessozialgericht ...weiter lesen

Ähnliche Themen:

umlagefähig Mietverträge Betriebskosten Aufzug Miteigentumsanteile 
Eigentumswohnungen Kostenverteilung Wohneigentumsrecht Aufzugskosten 
Reparaturkosten Baurecht (öffentliches) Eigentümerversammlung 
Mietrecht Wohnfläche Mieter Vermieter 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Jörg-Matthias Bauer
Rechtsanwalt
Meinrad Mayer
Rechtsanwältin
Mandy Turowski
Rechtsanwältin
Silke Helmling
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline in Social Media

Deutsche Anwaltshotline auf facebook Deutsche Anwaltshotline auf google+ Deutsche Anwaltshotline auf twitter Deutsche Anwaltshotline Social Media Vorteile
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum