Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Energieversorgung
Die Energieversorgung im Mietrecht ist ein Sammelbegriff, für die Ausstattung der Mietwohnung mit Strom, Wärme und unter Umständen Kochgas. Der Mieter hat die Energieversorgung so hinzunehmen wie er sie vorfindet. Er kann also keine Nebenkostenzahlungen mit dem Argument verweigern, es gäbe z.B. kostengünstigere Heizarten.
Für den Strombezug ist sehr verbreitet, dass der Mieter einen Bezugsvertrag direkt beim Stromlieferanten abschließt. Wenn die Wärme über eine Wärmegewinnung im Haus bezogen wird, ist regelmäßig der Vermieter der Vertragspartner. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn jede Wohnung eine eigene Gasheizung hat oder sonst wie die Wärme extern geliefert wird.
Wenn der Vermieter die Energieversorgung nicht sicherstellt, insbesondere die Heizung der Räume nicht gewährleistet ist, kann der Mieter die ausreichende Heizung einfordern und erforderlichenfalls die Miete mindern. Was der Mieter verlangen kann, was er tun muss um mindern zu dürfen und um welchen Betrag er mindern darf, sollte für den Einzelfall in unserer telefonischen Hotline geklärt werden. Stand: 02.02.2012