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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Endabrechnung

Eine Endabrechnung kann in verschiedenen Beziehungen auf einen Mieter zukommen. Zu denken ist insbesondere an eine Endabrechnung des Stromversorgers im Sinne einer Jahresendabrechnung. In einer solchen Endabrechnung wird der Stromversorger sämtliche Kosten aus dem Vertragsverhältnis, insbesondere aus dem Verbrauch des Stromes in die Rechnung einstellen und unter Abzug der Vorauszahlungen des Kunden einen bestimmten Saldo errechnen.

Eine Endabrechnung des Vermieters ist dem gegenüber entweder als eine Abrechnung über die Betriebskosten oder aber über die gegenseitigen Forderungen zur Beendigung des Mietvertrages zu verstehen. Oftmals wird sicherlich im letzteren Sinne von einer Endabrechnung zu sprechen sein. Bei einer solchen Art der Endabrechnung stellt der Vermieter in seinem Abrechnungsschreiben sämtliche Ansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter sowie auch des Mieters gegenüber dem Vermieter dar. Insbesondere werden hier die Ansprüche des Vermieters auf (ggf. noch ausstehende) Mietzahlungen sowie auf Schadenersatz wegen der Beschädigung der Mietsache und ggf. aus einer bereits vorliegenden Abrechnung über die entstandenen Betriebskosten, den Forderungen des Vermieters auf Auskehr seiner Kaution gegenübergestellt. In der Endabrechnung ergibt sich dann ein Saldo zu Gunsten einer Partei, regelmäßig wohl eher des Vermieters, welcher dann als eine Forderung geltend gemacht wird.

Der Mieter ist gut beraten, eine solche Endabrechnung sorgfältig zu prüfen. Eine unbedachte Zahlung hierauf könnte ein Anerkenntnis darstellen, was eine Rückforderung schwerer machen wird. Anwaltliche Hilfe, auch am Telefon über die Deutsche Anwaltshotline sollte hier eingeholt werden.


Stand: 23.02.2012

   

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