Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Einbehalt
Der Begriff des Einbehalts findet sich regelmäßig im Mietrecht und damit verbundenen Rechtsstreitigkeiten. So ist der Vermieter berechtigt im Wege des Zurückbehaltungsrechts die Kaution einzubehalten, wenn abzusehen ist, dass eine Nachforderung hinsichtlich der Betriebsnebenkostenabrechnung zu erwarten ist. Diese Möglichkeit des Einbehalts wurde durch die mietrechtliche Rechtsprechung bestätigt. Der Einbehalt einer Kaution ist danach bis zu 6 Monaten gerechtfertigt, da manche Versorgungsunternehmen nur halbjährlich abrechnen. Der Einbehalt der Kaution kann aber auch erfolgen, wenn dem Vermieter etwaige Gegenansprüche gegen den Mieter zustehen, wie z.B. Schadensersatzansprüche aus dem Mietverhältnis wegen entstandener Mängel. Voraussetzung ist jedoch, dass der Einbehalt angemessen ist. Der Einbehalt darf dabei die zu erwartende Nachforderung nicht unverhältnismäßig übersteigen, sondern muss sich ungefähr an deren Höhe orientieren. Der Einbehalt spielt jedoch auch seitens des Mieters im Rahmen der Geltendmachung von Mietminderungsansprüchen eine erhebliche Rolle. Liegt ein Mangel der Mietsache vor, so mindert sich die Miete kraft Gesetzes und der Mieter kann je nach Höhe der Minderungsquote, die von der Art des Mangels abhängig ist, einen Teil der Miete einbehalten. Sofern der Einbehalt unangemessen hoch ist, kann dies für die jeweilige Mietvertragspartei erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie z.B.: Kündigung oder Schadensersatzforderungen.
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