Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Dauerbesucher
Dauerbesucher sind solche Personen, die in regelmäßigen Abständen das Haus des Vermieters zu bestimmten Zwecken betreten. Darunter fällt zum Beispiel auch der Zeitungsbote. Dem Dauerbesucher muss genauso wie allen anderen Besuchern ein freier Zugang zur Wohnung eines Mieters möglich sein. Der Vermieter darf folglich dem Zeitungsboten den Zugang zur Wohnung des Mieters nicht verwehren. Unter Umständen ist der Vermieter sogar verpflichtet einen Hausschlüssel auszugeben, um ein rechtzeitiges Zustellen der Zeitung zu gewähren. Abzugrenzen vom Dauerbesucher ist der Dauergast. Ab wann ist eine in der Mietwohnung aufhältige Person als Dauergast zu bezeichnen und welche Folgen hat dies in Bezug auf Meldepflicht oder Nebenkostenpauschale?
Hierzu gibt es immer wieder Anfragen bei der Deutschen Anwaltshotline. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich am Besten an die Rechtsanwälte bei der Deutschen Anwaltshotline, die Ihre Fragen gerne beantworten.