Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bürgschaft Miete
Die Bürgschaft taucht in der Praxis der Mietverhältnisse häufig als Bankbürgschaft auf, mit der der Mieter die Kaution für die Mietsache ablöst. Als Mieter sollten Sie darauf achten, dass bei Abschluss des Mietvertrages die Hingabe einer Bürgschaft für die Kaution ausdrücklich vereinbart ist. Gerade bei jungen Mietern werden aber oft vom Vermieter die Eltern oder andere Verwandte als Bürgen für Kaution oder die Miete verlangt, um sein Ausfallrisiko zu senken. In der Praxis melden sich oft Freunde und Ex-Verlobte die gebürgt haben, wegen Schwierigkeiten mit der Bürgschaft. Wenn das Vertrauensverhältnis mit der Beziehung oder Freundschaft beendet werden entstehen oft Probleme mit der Bürgschaft. Bevor Sie eine Bürgschaft abgeben, sprechen Sie mit uns über Fallstricke und Tipps um Ihre Interessen zu schützen.
Stand: 29.12.2009