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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bruttomiete

Bruttomiete ist ein Begriff, der die Mietvertragsstruktur umschreibt. Mietverträge haben in aller Regel die Struktur der sog. Nettomiete zzgl. der Vorauszahlungen auf die entstehenden Betriebskosten. Allerdings sind auch andere Mietvertragsstrukturen denkbar.

Unter Bruttomiete wird allgemein die Vereinbarung einer Grundmiete (Nettomiete) mit zumindest Nebenkostenanteilen verstanden. Es wird unterschieden zwischen der Bruttowarmmiete und der Bruttokaltmiete.
Die Bruttowarmmiete, auch Inklusivmiete oder Vollinklusivmiete genannt, beinhaltet sowohl die Grundmiete als auch die kompletten Betriebskosten mit den Heizkosten.
Im Gegensatz zu der Bruttowarmmiete beinhaltet die Bruttokaltmiete lediglich die Grundmiete zuzüglich der Betriebskosten im Sinne der der Betriebskostenverordnung oder der im Mietvertrag vereinbarten Betriebskosten, ausschließlich jedoch der Heizkosten. Die Heizkosten sind somit in der Bruttokaltmiete nicht enthalten. Dies bedeutet, dass in jedem Fall über die Heizkosten verbrauchsabhängig abzurechnen ist. Die Heizkostenverordnung ist anzuwenden. Über die Betriebskosten (ohne Heizkosten) wird hingegen nicht abgerechnet.

Zu allen weiteren Fragen der Miet- und Mietnebenkosten sowie zum Mietrecht allgemein berät Sie ein in diesen Fachgebieten erfahrener Rechtsanwalt sofort innerhalb weniger Minuten. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat eventuell vorhandene Unterlagen bereit.


Stand: 23.02.2012

   

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