Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bruttomiete
Unter Bruttomiete wird allgemein die Grundmiete (Nettomiete) mit zumindest Nebenkostenanteilen verstanden. Es wird unterschieden zwischen der Bruttowarmmiete und der Bruttokaltmiete.
Die Bruttowarmmiete, auch Inklusivmiete oder Vollinklusivmiete genannt, beinhaltet sowohl die Grundmiete als auch die kompletten Betriebskosten mit den Heizkosten.
Im Gegensatz zu der Bruttowarmmiete beinhaltet die Bruttokaltmiete lediglich die Grundmiete zuzüglich der Betriebskosten im Sinne der der Betriebskostenverordnung oder der im Mietvertrag vereinbarten Betriebskosten, ausschließlich jedoch der Heizkosten. Die Heizkosten sind somit in der Bruttokaltmiete nicht enthalten. Dies bedeutet, dass in jedem Fall über die Heizkosten verbrauchsabhängig abzurechnen ist. Die Heizkostenverordnung ist anzuwenden. Über die Betriebskosten (ohne Heizkosten) wird hingegen nicht abgerechnet.
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Stand: 01.02.2010
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