Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Betriebskostenrückzahlung
Betriebskosten sind Kosten, die neben der Miete zunächst als Pauschale zu leisten sind. Darunter fallen Kosten für Wärme und Strom. Diese Kosten werden meistens monatlich geleistet. Am Ende einer Rechnungsperiode erstellt der Vermieter eine Abrechnung. Die Parteien können vorsehen, dass die Betriebskosten als Pauschale oder Vorauszahlungen ausgewiesen werden. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach dem Ende der Abrechnungsperiode zugehen. Sollte der Mieter weniger an Strom oder Wärme verbraucht haben, als er bezahlt hat, so erfolgt eine Rückzahlung seiner zu viel geleisteten Zahlungen, die sog. Betriebskostenrückzahlung. Diese führt oft zu Rechtsstreit, wenn der Mieter unterstellt, eine zu geringe Rückzahlung erhalten zu haben.
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Stand: 29.12.2009