Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Betriebskostenrechnung
Betriebskostenrechnung, ist das gleiche wie die Betriebskostenabrechnung und bedeutet die am Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellende Schlussrechnung über die tatsächlich entstandenen Nebenkosten, die der Mieter zu zahlen hat. Unter Umständen kommt es daher zur Betriebskostennachzahlung.
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Stand: 29.12.2009