Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Betriebskostenabrechnung
Die Betriebskostenabrechnung im Rahmen eines Mietverhältnisses wird jährlich erteilt. Hierbei ist zu beachten, dass der Vermieter grundsätzlich verpflichtet ist, diese spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums zu fertigen, ansonsten ist die Nachforderung verfristet. Zu beachten ist, dass das Ende des Abrechnungszeitraum nicht zwingend mit dem Ende des Kalenderjahres übereinstimmt.
Die Überprüfung der einzelnen Posten einer Nebenkostenabrechnung lohnt sich, da oft fehlerhaft Posten auf die Mieter abgewälzt werden oder der Verteilerschlüssel, nach dem die Umlage berechnet wird, nicht der richtige ist. Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem im Mietrecht erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten.
Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Mietvertrag oder Kündigungsschreiben bereit. Stand: 04.10.2010
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