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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Betriebsabrechnung

Betriebsabrechnung meint die periodenbezogene, zumeist monatliche Verrechnung aller im Unternehmen anfallenden Kosten auf die Hauptkostenstellen. Grundlage ist die Kostenartenrechnung. Die Betriebsabrechnung liefert die Ausgangsdaten zur Ermittlung der Kostenträgergemeinkosten. Letztere werden zunächst den ihren Anfall verursachen Haupt- und Hilfskostenstellen zugeordnet. Hiernach erfolgt im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung eine mehrstufige Kostenverrechnung zwischen Hilfs-und Hauptkostenstellen.

Nach Abschluss der Verrechnungen sind sämtliche Kostenträgergemeinkosten ausschließlich Hauptkostenstellen belastet. Sie werden abschließend häufig durch Zuschlagskalkulation in der Kostenträgerrechnung auf die Kostenträger weiter übertragen.

Die Betriebsabrechnung wurde früher noch manuell mittels BAB (Betriebsabrechnungsbogen) erstellt. Dabei handelt es sich um ein Berechnungsformular, auf dem die Kosten, welche die einzelnen Kostenstellen verursacht und zu verantworten haben, aufgelistet werden. Heute erfolgt die Betriebsabrechnung als EDV-gestützte Auswertungsrechnung der Kostenarten- und Kostenstellenrechnung.

Bei Fragen zur Betriebsabrechnung helfen Ihnen die in diesem Bereich spezialisierten Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne weiter.

Stand: 30.11.2009

   

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