Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema besenrein
Die Bezeichnung "besenrein" stellt schlicht einen gewissen Reinheitsgrad dar. Fällt diese Bezeichnung beispielsweise im Rahmen eines Mietvertrages, so bedeutet dies in der Regel, dass der Mieter dem Vermieter die Wohnung bei seinem Auszug in einem optisch beanstandungsfreien Zustand zu übergeben hat. Das heißt, dass der Vermieter im Idealfall nach dem Auszug des Mieters eine Wohnung vorfinden sollte, welche so sauber ist, dass er selbst keine Hand mehr anzulegen braucht, um sie in einen wiedervermietbaren Zustand zu bringen. Der Begriff "besenrein" beinhaltet nicht die Durchführung von Schönheitsreparaturen wie etwa Anstrich der Wände oder auch das Verfüllen von Bohrlöchern in Wänden. Oft geht es daher bei Auszug des Mieters um die Frage: Ist zu renovieren oder "nur" besenrein zu übergeben?
Nähere Fragen zu Ihrem Anliegen beantworten Ihnen gerne unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte aus dem Mietrecht. Halten Sie Ihren Mietvertrag zum Gespräch bereit. Stand: 30.11.2011