Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Begehung Unter Begehung vor allem im Mietrecht ist in der Regel ein Zugang zwecks Besichtigung bzw. Begutachtung zu verstehen. Eine Begehung (Besichtigung) findet in der Regel vor Abschluss eines Mietvertrages über das entsprechende Objekt statt. Diese Art von vorvertraglicher Begehung entfaltet regelmäßig noch keine rechtliche Wirkung, es sei denn es kommt bei der Begehung zu einem Schadensersatz begründenden Ereignis (etwa C.I.C = Culpa in Contrahendo, Schadensersatz wegen verletzter Verkehrssicherungspflicht o. ä.).
Im Rahmen eines Wohnraum oder gewerblichen Miet- oder Pachtverhältnisses hat der Vermieter bzw. Verpächter einen notfalls gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Begehung des Mietobjekts (etwa Einstweiliges Verfügungsverfahren) im Falle der Weigerung oder Verzögerung durch den Mieter oder Pächter.
Wenn etwa eine Gefahr im Verzug ist, hat der Mieter, Pächter oder Eigentümer einer Räumlichkeit oder eines Grundstücks eine Begehung im Wege der Gefahrenabwehr, beispielsweise durch Polizei, Feuerwehr oder Ordnungsbehörde zu dulden.
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