Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Auslegeware
Als Auslegeware werden Bodenbeläge bezeichnet, die meist als Rollenware am Stück in Wohnungen und Büros verlegt werden. Auslegeware besteht meist als Kunststoffhaut, wie Linoleum oder PVC, oder als Teppichware. mit einem gewobenen Obermaterial. Im Bereich des Mietrechtes führt Auslegeware meistens dann zu einem Problem zwischen Vermieter und Mieter, wenn darüber gestritten wird, ob der Zustand zum Mietende Resultat der üblichen Abnutzung oder übermäßigen Gebrauchs ist. Für Schäden an der Auslegeware hat der Mieter zu haften, also für Schnitte, Feuchtschäden durch undichte Blumenkübel oder Rotweinflecken. Sichtbare Laufwege oder Ausbleichungen durch die Sonne gehören zum üblichen Gebrauch. Häufig ist es schwierig, hier eine korrekte Abgrenzung vorzunehmen. Eine wichtige Bedeutung für die Berechnung des Schadensersatzes bei beschädigter Auslegeware spielt der Abzug "Alt für Neu".
In dem Zusammenhang ist beachtenswert, dass es auf einen durch den Mieter verursachte Schäden nicht mehr ankommt, wenn der Teppichboden abgewohnt ist. Hierbei ist auf die durchschnittliche Nutzungsdauer des Bodenbelags abzustellen. Wenn Sie hierzu Fragen haben, rufen Sie unsere Rechtsanwälte bei der Deutschen Anwaltshotline für eine erste Einschätzung an. Stand: 26.01.2012