Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Aufhebungsvertrag Mietvertrag
Der Aufhebungsvertrag dient der Beendigung des Mietverhältnisses. Er ersetzt die Kündigung durch eine einvernehmliche Übereinkunft zwischen Mieter und Vermieter. Parteien des Aufhebungsvertrages sind die Parteien des Mietverhältnisses. Bei mehreren Mietern und / oder Vermietern müssen also grds. alle Beteiligten den Vertrag unterschreiben. Eine Pflicht des Vermieters, einen solchen Vertrag zu schließen, besteht aber nicht.
Die Verwendung eines Aufhebungsvertrags bietet sich an, wenn eine ordentliche Kündigung nicht möglich ist oder die Kündigungsfrist verkürzt werden soll.
Mietaufhebungsverträge sind formlos gültig. Sogar durch schlüssiges Verhalten ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages möglich. Die Schriftform ist daher nicht notwendig, bietet sich aber aus Beweiszwecken an. Inhaltlich sollte der Mietaufhebungsvertrag den genauen Ablauf der Mietzeit, die Regelung der Mietzahlung einschließlich der Mietnebenkosten und die Frage der Renovierungspflicht beinhalten.
Bei weitergehenden Fragen können Sie jederzeit gerne einen Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline konsultieren.
Stand: 03.06.2008