Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Altvertrag
Wann immer der Gesetzgeber es will, ändert er das Gesetz und ganze Bibliotheken können wertlos werden. Wer einen Vertrag nach dem dann alten Recht geschlossen hat, muss sich informieren, welches Recht für seinen Vertrag künftig gilt. Dazu gibt es in der Regel Übergangsregelungen in den Einführungsgesetzen, die der Anwalt als zur Rechtsauskunft berufenes Organ der Rechtspflege mitteilen und erklären kann. Oft genügt dazu ein kurzer Blick in eine Gesetzessammlung.
Wichtigste Reformen der letzten Jahre waren die Reform des Mietrechts zum 01.09.2001 und die große Schuldrechtsreform sowie der Zivilprozeßordnung zum 01.01.2002. Diese schufen z.B. neue Verjährungsregelungen; §§ 193 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Wer einen Vertrag nach altem Recht geschlossen hat, ist nicht allein deswegen zum Abschluss eines neuen Vertrages gezwungen. Er kann aber sein, dass nunmehr Anpassungsbedarf besteht. Ob und wie Verträge nachträglich abgeändert werden sollten, ist am besten mit anwaltlichen Rat zu klären. Wir helfen Ihnen gerne und stehen Ihnen täglich von 8 bis 24 Uhr telefonisch zur Verfügung. Halten Sie Ihre Verträge zum Gespräch bereit.
Stand: 14.10.2011