Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Abwesenheit
Oft ist gefragt, ob ein Vermieter in Abwesenheit des Mieters dessen Wohnung betreten darf. Durch Abwesenheit verstößt man gegen keine Bestimmungen im Mietvertrag. Der Mieter muss die Wohnung weiterbezahlten, aber er muss diese nicht bewohnen. Man darf nicht vergessen, den Verpflichtungen im Mietvertrag wie Winterdienst oder Treppenhausreinigung nachzukommen. Hierfür lässt sich ein Dritter beauftragen. Man darf auch nicht vergessen, dass während der eigenen Abwesenheit Schäden in der Wohnung entstehen können. Eventuelle Rohrbrüche oder Einfrieren von Rohren müssen dem Vermieter schnell mitgeteilt werden. Ein Nachbar, dem man seinen Wohnungsschlüssel gibt, kann zeitweise einen kurzen Rundgang durch die Wohnung machen, um nachzusehen, ob alles in Ordnung ist. Ein zugelassener Rechtsanwalt mit Erfahrung im Mietrecht kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexeren Fällen wichtige Informationen im Rahmen einer telefonischen Erstberatung geben.
Stand: 04.10.2010
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