Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Abwasserkosten
Die Abwasserkosten sind im Rahmen eines Mietverhältnisses aufgrund vertraglicher Vereinbarung in der Regel vom Mieter zu tragen. Sie sind Bestandteil der Nebenkosten, die von dem Mieter als monatliche Vorauszahlung oder Pauschale an den Vermieter entrichtet werden. Über die Nebenkosten hat der Vermieter jährlich abzurechnen.
Vereinzelt sind in Wohnungen Wasserzähler vorhanden, so dass der genaue Wasserverbrauch auf denjenigen umgelegt werden kann, der ihn auch verursacht hat.
Sind keine Zähler vorhanden, richtet sich die Verteilung der Kosten nach der mietvertraglichen Vereinbarung. Enthält der Mietvertrag hierzu keine Regelung, sind die Kosten nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen.
Hier gibt es häufig rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Abrechnung oder einer Nachzahlungsforderung des Vermieters. In Zweifelsfällen können Ihnen unsere Rechtsanwälte weiterhelfen. Stand: 30.11.2009