Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Abrechnungsdienst
Häufig bedient sich der Vermieter bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung eines Abrechnungsdienstes. Dieser ist für die Abrechnung von Heizungs- und sonstigen Betriebskosten verantwortlich.
Ob die Abrechnungen ordnungsgemäß sind und eine Zahlungspflicht für den Mieter begründen, bedarf einer detaillierten Prüfung anhand der gesetzlichen Vorgaben und der in diesem Bereich ergangenen Mietrechtsprechung.
Hat der Abrechnungsdienst, z.B. eine zur Abrechnung beauftragte Hausverwaltung, nicht ordnungsgemäß oder verspätet abgerechnet, so geht dies grds. zu Lasten des Vermieters.
Weitere Fragen zu diesem Thema beantworten Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline in einem telefonischen Beratungsgespräch oder per E-Mail. Bitte halten Sie die Abrechnungsunterlagen sowie den Mietvertrag zum Telefonat bereit.
Stand: 10.08.2011