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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Abendruhe

Bei der Ruhestörung handelt es sich um eine Immission, durch die Menschen in ihrem Wohlbefinden gestört werden.
Häufig handelt es sich hierbei um Lärmb z.B. durch lautes Hundegebell, das "Rasenmähen" oder das nachbarliche Heimwerken oder Musizieren zur Unzeit. Als Abend- bzw. Nachtruhe bezeichnet man in der Regel die Zeit von 22.00 Uhr - 8.00 Uhr. Diese Stunden sollen der allgemeinen Erholung bzw. dem Schlaf der Bewohner eines Hauses dienen und von daher ein besonderes Maß an Ruhe gewährleisten. Aus diesem Grund sehen die meisten Hausordnungen in oben genannter Zeit ein erhöhtes Maß an Rücksicht vor. Insbesondere in dieser Zeit gilt ein Gebot, sich möglichst geräuscharm zu verhalten und Tätigkeiten, durch die sich adere gestört fühlen könnten zu unterlassen. Eine die Abendruhe beeinträchtigende Störung kann auch durch Lichteinwirkung oder Geruch erfolgen.

Der Schutz gegen die Ruhestörung ist in zahlreichen Gesetzen geregelt. Hier sind das Bundes- sowie die Landesimmissionsschutzgesetze zu nennen, sowie die zivilrechtlichen Unterlassungsansprüche des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Wann eine erhebliche unzumutbare Beeinträchtigung vorliegt und welche juristischen Maßnahmen hiergegen ergriffen werden können, sind häufig Inhalte der Beratung unserer Anwälte.

Gerade beim Thema "Lärm" sind die einzelnen Sachverhalte höchst unterschiedlich, so dass eine kurze persönliche Beratung per Telefon durch einen Anwalt der beste Weg zur Beantwortung Ihrer Fragen ist.
Stand: 10.10.2011

   
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