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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Therapiefreiheit

Die Therapiefreiheit eines Arztes bedeutet, dass ein Arzt aufgrund seiner vorhandenen Fachkompetenz grundsätzlich die freie Wahl hinsichtlich der Behandlungsmethode hat. Stehen dabei mehrere medizinische Behandlungsmethoden zur Verfügung, welche meist unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufweisen, muss der Arzt den Patienten umfassend über diese Alternativen aufklären. Die Therapiefreiheit wird dabei dahingehend eingeschränkt, dass der Arzt zwar verschiedene Therapien vorschlagen und die am meisten Erfolg versprechende Therapie auch anraten kann, jedoch die Entscheidung ob und welche Therapie letztendlich durchgeführt wird, der Patient trifft, welcher nicht gegen seinen Willen behandelt werden darf.
Gibt es für eine Krankheit keine allgemein anerkannte Therapie, kann ein Arzt auch Heilmethoden, deren Wirksamkeit noch nicht erforscht und noch nicht nachgewiesen wurde, anwenden, sofern wenigstens eine geringe Erfolgsaussicht besteht.
Aus der Therapiefreiheit des Arztes ergibt sich auch eine gewisse Sorgfaltspflicht, die der Arzt gegenüber dem Patienten einzuhalten hat. Daraus ergibt sich auch eine Pflicht des Arztes zur Fortbildung.
Fragen rund um das Thema Therapiefreiheit beantworten Ihnen gerne unsere auf Medizinrecht spezialisierten Anwälte.
Stand: 18.03.2011

   
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