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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Patientenschutz

Gesetzliche Regelungen, die den Schutz und demnach insbesondere die Rechte des Patienten normieren, gibt es in Deutschland leider noch nicht. Es existiert seit dem Jahre 2003 eine sog. Charta der Patientenrechte, die dem Patienten einen Überblick über seine wesentlichen Rechte und Pflichten verschafft. Darüber hinaus gibt es mehrere Organisationen, die sich dem Patientenschutz widmen. Ob tatsächlich eine konkrete Rechtsverletzung vorliegt und ob eventuelle Schadensersatzansprüche in welcher Höhe durchzusetzen sind, lässt sich aber oft nur mit Hilfe eines Anwaltes für Medizinrecht herausfinden, der die Rechtsprechung der Gerichte hierzu kennt.

Auskünfte rund um das Thema Patientenschutz, Patientenrechte und Durchsetzungsmöglichkeiten Ihrer Rechte erteilt Ihnen gerne ein Medizinrechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline.
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Stand: 28.07.2009

   
Jeder medizinische Eingriff am Patienten stellt auch gleichzeitig einen Eingriff in die körperliche Integrität des Patienten dar. Da dieser allerdings zu jeder Zeit selbst über die an ihm vorzunehmenden Eingriffe entscheiden kann, soll ihm keinesfalls sein Selbstbestimmungsrecht genommen werden (Art. 1, 2 GG). Der Wille des Patienten ist oberstes Gebot (Patientenschutz).

Natürlich soll dem Patienten geholfen werden, allerdings nicht unter Missbrauch der ärztlichen Macht, solange Patienten dieser hilflos ausgeliefert sind. Deshalb soll vorab eine umfassende Aufklärung des Patienten erfolgen. Ist dennoch gegen das Selbstbestimmungsrecht des Patienten verstoßen worden, so kann dieser bei der Ärztekammer Beratungshilfe einholen.


Stand: 28.07.2009

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