Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Heilberufsgesetz
Die Kammer- und Heilberufsgesetze der einzelnen Bundesländer bestimmen den gesetzlichen Rahmen der Berufsausübung für einzelne Heilberufsangehörige. Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten sowie die Tier- und Zahnärzte sind nach diesen Ländergesetzen Pflichtmitglieder der jeweils für sie zuständigen Kammer.
Ein Heilberufsgesetz regelt für die genannten Heilberufe - neben der Notwendigkeit einer jeweiligen Kammer (also z. B. die Ärztekammer) als eine Art Berufsaufsichtsorgan - die Zusammensetzung und Aufgaben der Kammern und bestimmt die Berufspflichten der einzelnen Kammerangehörigen. Eine der wichtigsten Pflichten der Kammermitglieder ist dabei die Beitragspflicht, wobei sich die Beitragserhebung und die Bemessung der Beitragsgebühren aus der jeweiligen Beitragsordnung ergeben.
Darüber hinaus werden durch das Heilberufsgesetz auch die erforderlichen Weiterbildungsmaßnahmen der genannten Heilberufsangehörigen und Bestimmungen für etwaige berufsgerichtliche Verfahren festgelegt.
Fragen zum Heilberufsgesetz beantworten Ihnen gerne unsere auf Medizinrecht spezialisierten Kooperationsanwälte. Stand: 18.03.2011