Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Arzneimittelgesetz
Gesetz über den Verkehr mit Arzneimittel (AMG) will die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier gewährleisten. Das AMG regelt u.a. die Anforderungen an die Arzneimittel, deren Herstellung und Zulassung, sowie auch die Registrierung und Qualitätskontrolle. Weitere wichtige Regelungen betreffen die Abgabe von Arzneimitteln und deren klinische Prüfung. Wichtig für den Schutz der Patienten sind die Bestimmungen bezüglich der Haftung für Arzneimittel gemäß §§ 84 bis 94 a AMG und die besonderen Straf- und Bußgeldvorschriften gemäß §§ 95 bis 98 a AMG.
Fragen in Zusammenhang mit dem Arzneimittelgesetz beantworten Ihnen gerne unsere Kooperationsanwältinnen und - anwälte. Beachten Sie, dass es hier um gesundheitliche Risiken gehen kann, so dass eine juristische Einschätzung oftmals dringend durchgeführt werden sollte. Stand: 05.02.2008
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