Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Makler

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Makler
(Maklerrecht)
0900-1 875 006-689
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Maklerrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Makler

Ein Makler vermittelt gewerbsmäßig Verträge über Grundstücke, Miet- und Pachtverträge über Gebäude, Geschäftsräume oder Wohnungen und Verträge über Darlehen. Für die Vermittlung und für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss der genannten Verträge erhält der Makler Provision, wenn er dies mit seinem Auftraggeber vereinbart hat, was zumeist geschieht. Das Maklerrecht ist in den §§ 652 - 655 (allgemeine Vorschriften), §§ 655a - 655e (Darlehensverträge) und § 656 (Heiratsvermittlung) des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Des Weiteren enthält das Handelsgesetzbuch (HGB) Vorschriften in den §§ 93 ff. (Handelsmakler) und in § 354 (Handelsgeschäfte). Sondervorschriften für Mietverträge über Wohnraum enthält das Wohnungsvermittlungsgesetz. Zur Berufsausübung bedarf der Makler einer Erlaubnis gemäß § 34 c der Gewerbeordnung. Die rechtlichen Grundlagen zur Ausübung des Berufs sind in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) enthalten. Gerne geben Ihnen unsere auf Maklerrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälte Auskunft und Rat, wenn Sie entsprechende Fragen haben.
Stand: 10.02.2011
Durchwahl zum Thema Makler (Maklerrecht)0900-1 875 006-689
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Sie sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt

Passende Verträge zum Thema Makler finden Sie im Vertragscenter:
Weitere Themen:

Maklerrecht Berufsausübung Wohnungsvermittlungsgesetz 
Handelsvertreterrecht gewerbsmäßig Gewerbeordnung Vorschriften 
Grundstücke Anwälte Auftraggeber Verträge Pachtverträge Provision 
Erbrecht Darlehen Handelsgesetzbuch Bauträgerverordnung Mietverträge 
Folgende Urteile zum Thema Makler könnten Sie interessieren

Vorgetäuschter Eigenbedarf
Nürnberg (D-AH) - Täuscht der Eigentümer eines vermieteten Hauses seinen Eigenbedarf nur vor, hat er dem zu Unrecht gekündigten Mieter für den arglistig erzwungenen Auszug Schadensersatz zu leisten. Dieser Anspruch auf Schadensersatz bleibt auch dann erhalten, wenn sich vor Gericht herausstellt, dass der Mieter auf die ...weiter lesen


Durchwahl zum Thema Makler (Maklerrecht)0900-1 875 006-689
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Sie sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt

Vorgetäuschter Eigenbedarf

Nürnberg (D-AH) - Täuscht der Eigentümer eines vermieteten Hauses seinen Eigenbedarf nur vor, hat er dem zu Unrecht gekündigten Mieter für den arglistig erzwungenen Auszug Schadensersatz zu leisten. Dieser Anspruch auf Schadensersatz bleibt auch dann erhalten, wenn sich vor Gericht herausstellt, dass der Mieter auf die haltlosen Drohungen des Vermieters eigentlich nicht hätte reagieren und deshalb gar nicht erst der Vertragskündigung Folge leisten und ausziehen müssen. Das hat in einem aktuellen Urteil (Az. VIII ZR 231/07) der Bundesgerichtshof entschieden. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, wurden den Bewohnern eines Hauses in Berlin ihr Mietvertrag gekündigt. Die seit mehreren Jahrzehnten in den Vereinigten Staaten von Amerika lebenden Eigentümer begründeten die Kündigung damit, mittlerweile pensioniert zu sein und nunmehr endgültig nach Deutschland zurückkehren zu wollen. Sie müssten jetzt in dem Haus selbst unterkommen, weil auch die dort in der Nähe lebende Mutter zu pflegen sei. Für den Fall, dass das gemietete Haus nicht rechtzeitig bis zu ihrer Ankunft in Deutschland geräumt würde, drohten sie die gerichtliche Durchsetzung der Kündigung sowie die Geltendmachung von möglichen Hotelkosten an. Die Mieter gaben nach - mussten aber schon bald feststellen, dass das Grundstück über einen Makler zum Verkauf angeboten wurde. Daraufhin fochten sie den Aufhebungsvertrag wegen arglistiger Täuschung an und verlangten, ihnen das Hausgrundstück zur Miete zurückzugeben bzw. Schadensersatz für den Auszug zu leisten. Dem widersetzten sich die Hauseigentümer: Durch die, zugegeben, unrechtmäßige Kündigungen sei das Mietverhältnis nicht beendet worden, so dass die Mieter zur Räumung nicht verpflichtet gewesen wären und ihnen also auch kein Schadensersatz dafür zustehen könne. Das sah der Bundesgerichtshof anders. Ein Vermieter, der schuldhaft eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ausspricht, der in Wahrheit nicht besteht, ist dem Mieter grundsätzlich zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Das gelte auch insbesondere dann, wenn die Kündigung eigentlich unwirksam ist, der Vermieter den Eigenbedarf aber schlüssig dargetan und der Mieter keine Veranlassung hatte, diese Angaben in Zweifel zu ziehen.


Durchwahl zum Thema Makler (Maklerrecht)0900-1 875 006-689
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Sie sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Dr. Dietmar Breer
Rechtsanwalt
Christian Bajl
Rechtsanwältin
Gudrun Schackmar
Rechtsanwältin
Maike Ruske
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline auf Facebook

Deutsche Anwaltshotline auf facebook
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum