Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Jagdschein
Der Jagdschein wird von der unteren Jagdbehörde - i.d.R. Landkreis bzw. kreisfreie Stadt - ausgestellt, sofern der Antragsteller folgende Anforderungen erfüllt: Er muss zunächst den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Jägerprüfung erbringen, des weiteren den Nachweis des Abschlusses einer Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 50.000 EUR für Sachschäden und 500.000 EUR für Personenschäden, muss über die persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz verfügen, was grds. mit dem erfolgreichen Abschluss der Jägerprüfung als erfüllt gilt, mindestens 16 Jahre alt sein und sich im Besitz eines einwandfreien Führungszeugnisses befinden.
Mit Erlangung des Jagdscheins erwirbt der Antragsteller die Berechtigung zur Jagdausübung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des jeweiligen Landesjagdgesetzes und des Waffengesetzes. Im Zusammenhang mit der Jagdausübung ist dem Berechtigten selbstverständlich auch das Führen und Gebrauchen einer Schusswaffe gestattet.
Weitere rechtliche Fragen zum Jagdschein beantworten Ihnen gerne unsere Expertinnen und Experten aus dem Jagdrecht.
Entzug eines Jagdscheins Mir droht eine Anzeige wegen Körperverletzung. Bin ich damit auch meinen Jagdschein los?Die Messlatte für die nach dem Waffen- und auch dem Jagdgesetz erforderliche Zuverlässigkeit liegt in der Tat sehr hoch. S ...weiter lesen
Steuern hinterzogen - Jagdschein entzogen Nürnberg (D-AH) - Waidmanns Leid: Wer als fragwürdiger Geschäftsmann in des Staates Finanzen wildert, dem gehört auch als ansonsten unbescholtener Freizeitjäger der Jagdschein entzogen. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht ...weiter lesen
Jagdhund vorsätzlich erschossen Nürnberg (D-AH) - Kein Unfall, sondern Vorsatz: Weil der Pächter eines Jagdgebiets in Thüringen einen aus dem Nachbarrevier beim ihm eingedrungenen Jagdhund absichtlich erschoss, ist ihm für mindestens zwei Jahre der Jagdschein ...weiter lesen