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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Fischereirecht

Das Fischereirecht ist in Deutschland aufgrund der Gesetzgebungskompetenz der Länder anhand des jeweiligen Landesgesetzes und dessen Verordnungen und Ausführungsvorschriften zu prüfen.

Diese beinhalten im allgemeinen die Voraussetzungen zur Erteilung eines Fischereischeines und die allgemeinen Ausübungsregeln der Fischerei.

Zu beachten ist jeweils, dass derjenige, der beim Fischfang angetroffen wird, einen auf seinen Nahmen lautenden Fischereischein bei sich führen muss.

In der Fischereiprüfung selbst sind ausreichende Kenntnisse insbesondere auf den Gebieten der Fischkunde, Gewässerkunde, Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege, Fanggeräte, einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere des Fischerei- und Wasserrechtes, des Tier- und Artenschutzes und des Tierseuchenrechtes nachzuweisen.

Das Fischereirecht steht ebenso wie das Eigentum unter dem besonderen Schutz des Artikels 14 des Grundgesetzes. Aus dem grundgesetzlich garantierten Recht auf Fang und Aneignung der Fische ergibt sich dabei die Verpflichtung zu waidgerechtem Verhalten gegenüber den Fischen und sachgerechtem Umgang mit dem Gewässer, was durch die Seminare zur Vorbereitung auf die Fischereiprüfung vermittelt werden soll.

Weitere Fragen zum Fischereirecht beantworten Ihnen gerne unsere Kooperationsanwältinnen und -anwälte.



Stand: 28.03.2008

   
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