Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bundesjagdgesetz
Das Bundesjagdgesetz ist ein sog. Rahmengesetz, welches die für ganz Deutschland geltenden wesentlichen Grundzüge des Jagdrechts enthält. Die Ausfüllung dieses gesetzlichen Gestaltungsrahmens durch konkrete Detailregelungen obliegt den deutschen Bundesländern in ihren Landesjagdgesetzen.
Das Bundesjagdgesetz enthält in seinen Abschnitten insbesondere allgemein gültige Vorschriften über die jagdbaren Tiere, über die Einteilung der Jagdbezirke, die Erlangung eines Jagdscheins und über die Modalitäten der Jagdausübung. Des weiteren legt es die Strafbarkeit bestimmter unzulässiger Jagdausübungen wie bspw. einem Verstoß gegen die Schonzeit oder die Tötung eines Elterntieres fest. Weitere Strafvorschriften sind aufgrund einer entspr. Öffnungsklausel in § 42 des Bundesjagdgesetzes durch Regelung in den Landesjagdgesetzen denkbar und zum Teil umgesetzt.
Nähere Informationen zu den für Ihr Bundesland maßgeblichen Bestimmungen erteilen Ihnen gerne die Kooperationsanwältinnen und -anwälte der Deutschen Anwaltshotline.
Ernteausfall durch Raben-Plage Nürnberg (D-AH) - Es gibt keine allgemeine, aus den Grundrechten abzuleitende Verpflichtung des Staates, seine Bürger vor dem Verlust von Einnahmen zu schützen, die durch wild lebende Tiere entstehen. Mit dieser Begründung ...weiter lesen