Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Onlinerecht
Das Recht des Internet (häufig auch Multimediarecht oder Recht der Neuen Medien) ist ein unbestimmter Terminus, der umfassend sämtliche rechtlichen Probleme abdeckt, die mit der Verwendung des Internet einhergehen. Der Terminus bezieht sich demnach nicht auf ein bestimmtes Rechtsgebiet oder gar ein bestimmtes Gesetz. Vielmehr wird als Recht des Internet die interdisziplinäre Schnittstelle sämtlicher Rechtsgebiete im Bereich des Internets bezeichnet. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die bekannten Rechtsgebiete des Marken-, Kennzeichen-, Wettbewerbs-, Urheber- und Vertragsrechts. Aber auch standesrechtliche sowie gesellschaftsrechtliche Problemstellungen sind Gegenstand der Beratung. Bei Fragen zum Onlinerecht können viele schwierige Fragen auftauchen, die häufig nur nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantwortet werden können. Daher sollte Sie für eine telefonische Beratung Ihre Unterlagen vorliegen haben. Stand: 18.10.2011