Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Multimediarecht
Unter Multimediarecht versteht man die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich Inhalten und Werken, die aus verschiedenen digitalen Medien bestehen, wie z.B. Text, Fotografie, Grafik und Animation. Unter Multimedia versteht man also die Verbindung mehrerer Medien wie Sprache, Bilder, und Texte.
Eine wichtige gesetzliche Regelung hinsichtlich dessen beinhaltet das Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG). § 2 des UrhG beinhaltet die geschützten Werke. Geschützt sind in § 2 Nr.1 UrhG z.b. Sprachwerke, also auch Texte. Besondere Bedeutung kommt dabei auch im Rahmen des Schutzes von Computerprogrammen dem 8. Abschnitt des Urheberrechtsgesetzes zu. In diesem Abschnitt sind die wichtigsten Regelungen enthalten.
Aufgrund der Verknüpfung verschiedenster rechtlicher Problematiken, den der Begriff Multimedia mit sich bringt, musste ein möglichst weitgehender rechtlicher Schutz durch den Gesetzgeber erfolgen.
Bei rechtlichen Fragestellungen, die sich in Verbindung mit dem Begriff "Multimedia" ergeben, kann Rechtsrat bei den für Internetrecht spezialisierten Anwätlinnen und Anwälten über die Deutsche Anwaltshotline eingeholt werden.
Stand: 20.04.2011
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