Bei dem IuKDG handelt es sich um das Gesetz zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienste (Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz - IuKDG) vom 22. Juli 1997. m Artikel 1 des IuKDG war das Gesetz über die Nutzung von Telediensten geregelt. Zweck des Gesetzes war nach § 1 TDG einheitliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten der elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste zu schaffen. Außerdem wurden das Teledienstedatenschutzgesetz sowie das Signaturgesetz konstituiert. Es erfolgte also eine Aufteilung in Teledienste und Mediendienste, die hinsichtlich der rechtlichen Einordnung immer wieder Abgrenzungsschwierigkeiten bereitete. Es erfolgte der Erlass des Gesetzes "zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte Informations- und Kommunikationsdienste" (ElGVG). Kernstück ist dabei das neue Telemediengesetz (TMG). Das TDG wurde im März 2007 durch das Telemediengesetz (TMG) und den Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (RStV) ersetzt. Damit ist das Teledienstgesetz außer Kraft getreten. Auch das in Artikel 2 geregelte Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) wurde durch das Inkrafttreten des TMG abgelöst.
Bei Fragen zum Telemediengesetz können viele schwierige Fragen auftauchen, die häufig nur nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantwortet werden können. Daher sollte Sie für eine telefonische Beratung Ihre Unterlagen vorliegen haben. Stand: 20.04.2011