Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Internetgesetze
Bei Internetgesetzen handelt es sich um spezialgesetzliche Vorschriften, die sämtliche Rechte und Pflichten hinsichtlich der im Internet stattfindenden Geschäftsvorgänge regeln. Unter anderem handelt es sich auch um Schutzvorschriften wie z.b. das Urheberrechtsgesetz (UrhG), in dem der urheberrechtliche Schutz von Werken nach § 2 UrhG verankert ist. Da es sich aufgrund der Neuigkeit des Mediums Internet noch um eine weitestgehend ungeregelte Rechtsmaterie handelte, wurden die ersten Gesetze schon in den achtziger Jahren erlassen, die vor allem eine strafrechtliche Verfolgung hinsichtlich des Computerbetrugs ermöglichten.
Um einen einheitlichen Rechtsraum im Rahmen der europäischen Union zu gewährleisten, wurden EU-Richtlinien erlassen, die auch in deutsches Recht zwingend umgesetzt werden mussten. Durch den Erlass der Computerrichtlinie der EU von 1991 wurde z.b. der Abschnitt "Besondere Bestimmungen für Computerprogramme" in das UrhG aufgenommen.
Da die Rechtssprechung hinsichtlich des Erlasses von Internetgesetzen noch weitestgehend im Fluss ist, werden in der Praxis immer wieder neue Rechtsprobleme aufgeworfen. Bei Rückfragen, die sich in diesem Bereich ergeben, stehen Ihnen gerne die auf Internetrecht spezialisierten Rechtsanältinnen und -anwälte der Deutschen Anwaltshotline zur Verfügung.
Stand: 20.04.2011