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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Domainrecht

In Deutschland werden Domains vom Deutschen Network Information Center (DENIC) mit Sitz in Karlsruhe nach dem Prioritätsprinzip vergeben. Eine Überprüfung dahingehend, ob die Nutzung der Domains durch den Antragsteller rechtmäßig ist, findet dabei nicht statt. Stellt der Inhaber einer Domain nach seiner Eintragung fest, dass eine Domain mit ähnlichem Namen vergeben wurde, hat er möglicherweise Ansprüche gegen den Dritten unter namens- und firmenrechtlichen sowie unter markenrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten. Bei Namensgleichheit des Domaininhabers mit einem Namen, der überragende Verkehrsbedeutung hat, wird der Domaininhaber seine Domain sogar herausgeben müssen. Verbreitet ist auch heutzutage noch das "Domaingrabbing". Hierbei wird ein Unternehmenskennzeichen, eine Marke oder ein geschützter Name von einem Dritten als Domain bei der DENIC registriert und für die Übertragung vom Rechteinhaber anschließend eine Art "Lösegeld" gefordert. Antragsformulare für die Domainreservierung und den Eintrag sind unter www.denic.de erhältlich.

Wenn Sie Fragen zur Denic haben, stehen Ihnen bei der Deutschen Anwaltshotline spezialisierte Anwälte für Ihre Fragen zur Verfügung. Bitte halten Sie für ein Telefonat Ihre Unterlagen bereit.
Stand: 20.04.2011

   
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