Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Domainname
Der Domainname ermöglicht die Zuweisung der Internetadresse an den jeweiligen Domaininhaber. Die Identifizierung des Rechners des Domaininhabers erfolgt über die jeweilige IP-Adresse.
Die Vergabe des Domainnamens erfolgt über die Antragstellung auf Vergabe einer Domain, die durch die Registraturstelle in die Datenbank eingetragen wird. Der Domainname wird durch das Domain Name System (DNS) realisiert. Dieses ermöglicht, dass der Domainname der jeweiligen IP-Adresse zugeordnet werden kann.
Der Domainname hat mehrere Bestandteile, die durch Punkte voneinander getrennt werden. Bei dem ganz rechts stehenden Bestandteil handelt es sich um den in der Rangfolge ganz oben stehenden Begriff. Es handelt sich dabei um die sog. "Root-Domain". Bei dem linken Bestandteil des Domainnamens handelt es sich um die "Top-Level-Domain" (TLD). Durch diese wird entweder der Name des Landes bezeichnet oder ein Bereich des täglichen Lebens.
Bei der Vergabe von Domainnamen kommt es auch immer wieder zu Rechtsunsicherheiten.
Für weitere Informationen hinsichtlich dieser komplizierten Materie helfen Ihnen gerne die Rechtsanwältinnen und -anwälte der Deutschen Anwaltshotline mit kompetenten Rechtstipps. Stand: 10.10.2011