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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Denic

Die DENIC eG (Deutsches Network Information Center) ist die zentrale Registrierungsstelle für Domains unterhalb der Top-Level-Domain ".de", wobei mittlerweile dort auch ".eu"- Domains und andere dort registriert werden können. Die DENIC führt bei der Eintragung keine Prüfung auf bestehene Rechte Dritter durch. Es gilt der Vergabegrundsatz: "first come, first served", d.h., wer als erster den Eintragungsantrag stellt wird eingetragen. Durch die Eintragung einer Domain können Namens- oder Markenrechte verletzt werden. Jeder Antragsteller muss eine Erklärung abgeben, dass nach seinem besten Wissen in urheber-, marken-, namens-, wettbewerbsrechtlicher oder sonstiger Hinsicht keine Rechte Dritter verletzt werden. Bei Namensgleichheit des Domaininhabers mit einem Namen, der überragende Verkehrsbedeutung hat, wird der Domaininhaber seine Domain herausgeben müssen. Verbreitet ist auch heutzutage noch das "Domaingrabbing". Hierbei wird ein Unternehmenskennzeichen, eine Marke oder ein geschützter Name von einem Dritten als Domain bei der DENIC registriert und für die Übertragung vom Rechteinhaber anschließend eine Art "Lösegeld" gefordert. Antragsformulare für die Domainreservierung und den Eintrag sind unter www.denic.de erhältlich.

Wenn Sie Fragen zur Denic haben, stehen Ihnen bei der Deutschen Anwaltshotline spezialisierte Anwälte für Ihre Fragen zur Verfügung. Bitte halten Sie für ein Telefonat Ihre Unterlagen bereit.
Stand: 20.04.2011

   
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