Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Datenlöschung
Das Bundesdatenschutzgesetz gewährt einen Individualanspruch auf Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten. Personenbezogene Daten sind danach unter anderem zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist oder es sich um Daten über die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit, Sexualleben, strafbare Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten handelt und ihre Richtigkeit von der verantwortlichen Stelle nicht bewiesen werden kann oder konnte. Personenbezogene Daten, die über eine Forderung an Auskunfteien übermittelt wurden, weil die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, sind nach Beendigung des Vertrages auch zu löschen, wenn der Betroffene dies verlangt. Der gleiche Anspruch besteht geschäftsmäßiger Datenerhebung und -speicherung zum Zwecke der Übermittlung.
Ein in diesem Bereich erfahrener Rechtsanwalt kann mit Ihren Fragen zur Datenlöschung besprechen. Bitte halten Sie für die telefonische Rechtsberatung Ihre Unterlagen bereit. Stand: 20.04.2011