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Telefonische Rechtsberatung zum Thema Unterlassungserklärung

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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Unterlassungserklärung

Häufig hören wir Fragen zu Unterlassungserklärungen. Der Begriff Unterlassungserklärung steht im Zusammenhang mit verschiedenen Rechtsgebieten, zum Beispiel mit dem Kennzeichenrecht im Allgemeinen. Weil ein bloßes Unterlassungsversprechen im Falle einer Zuwiderhandlung umständlich vor Gericht durchgesetzt werden müsste, ist es ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass nur so genannte strafbewehrte Unterlassungsversprechen die Wiederholungsgefahr weiterer Rechtsverstöße unterbinden. Der Schuldner muss also ein angemessenes Vertragsstrafenversprechen abgeben, wenn er eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden will. Es gibt jedoch Fälle, in denen eine gerichtliche Auseinandersetzung sinnvoll ist, da ein derartiger Unterlassungsvertrag dreißig Jahre gültig ist. Bei Fragen zum Thema Unterlassungserklärung können viele schwierige Fragen auftauchen, die häufig nur nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantwortet werden können. Daher sollte Sie für eine telefonische Beratung Ihre Unterlagen vorliegen haben.


Stand: 24.04.2012

   
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