Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Unternehmensinsolvenz
Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Kapitalgesellschaft ist, dass ein Insolvenztatbestand (Eröffnungsgrund) vorliegt. Bei einem Eigenantrag eines Unternehmens, sind je nach Rechtsform, folgende Eröffnungsgründe maßgebend:
- die drohende Zahlungsunfähigkeit - die bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit - die Überschuldung des Unternehmens (§§ 16 bis 19 InsO).
Für einige Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, GmbH) sieht das Gesetz konkrete Handlungspflichten für die haftenden Personen vor. So bestimmt z.B. § 64 Abs. 1 GmbHG, dass bei Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft, der Geschäftsführer der GmbH verpflichtet ist, spätestens 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.
In der Unternehmensinsolvenz bietet sich die u.U. die Möglichkeit, dass der Insolvenzverwalter entscheidet, Teile des Unternehmens weiterzuführen. Zudem bietet eine besondere Form des Insolvenzverfahrens die Möglichkeit, dass die Gesellschaft in Eigenverwaltung, gemäß § 270 InO, die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über ihr Vermögen behält.
Das Insolvenzverfahren stellt komplexe Fragen an die handelnden Person, lassen Sie sich zum Thema "Unternehmensinsolvenz" von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt beraten.
Stand: 30.09.2008