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Telefonische Rechtsberatung zum Thema Überschuldung

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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Überschuldung

Bei juristischen Fragen zum Thema Überschuldung sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Insolvenzrecht sprechen.
Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.

Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.

Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
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Allein-Erbe versehentlich ausgeschlagen
Nürnberg (D-AH) - Schlägt jemand das Allein-Erbe seiner Mutter von vorneherein aus, weil er es der Mühe nicht wert oder es gar für überschuldet hält, so ist dieser Schritt in der Regel endgültig. Wenn die Wertaufstellung des daraufhin bestellten Nachlasspflegers doch ein beachtliches Vermögen ergibt, kann diese Entscheidung ...weiter lesen


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Allein-Erbe versehentlich ausgeschlagen

Nürnberg (D-AH) - Schlägt jemand das Allein-Erbe seiner Mutter von vorneherein aus, weil er es der Mühe nicht wert oder es gar für überschuldet hält, so ist dieser Schritt in der Regel endgültig. Wenn die Wertaufstellung des daraufhin bestellten Nachlasspflegers doch ein beachtliches Vermögen ergibt, kann diese Entscheidung später nicht mehr rückgängig gemacht werden. Zumindest dann nicht, wenn die Kriminalpolizei von Anfang an über größere Geldbeträge auf dem Giro-Konto der Verstorbenen informiert war und diesen Hinweis an den Erben weitergegeben hatte. Das hat jetzt in einem Erbfall mit einem Nettonachlass von immerhin 128 691,92 Euro das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (Az. I-3 Wx 123/08).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, hatte ein bald darauf verstorbener Vater seinen Sohn im handschriftlichen Testament als Alleinerben eingesetzt. Als nun auch dessen Frau in Bayern tot aufgefunden wurde, informierte die Kriminalpolizei den Mann über den Tod der Mutter und teilte ihm auch mit, dass sich auf deren Giro-Konto ein größerer Geldbetrag befinden würde. Dass seine Mutter größere Vermögenswerte besessen habe, konnte der Mann sich aber überhaupt nicht vorstellen. Zu Lebzeiten habe sie ihm gegenüber ständig über Geldmangel geklagt.

Ein Irrtum über die Größe des Nachlasses berechtigt nämlich grundsätzlich nicht zur späteren Anfechtung. Nachdem ihn die Polizei über den positiven Kontostand seiner verstorbenen Mutter in Kenntnis gesetzt hatte, hätte der Mann sich informieren müssen, um welche Größenordnung es sich dabei handele, um sodann zu entscheiden, ob er die Erbschaft annehmen oder ausschlagen will. Weil er das für überflüssig oder zu beschwerlich hielt, ist das Erbe ein für allemal dahin.


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