Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote Datenschutzerklärung
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Sicherstellung von Fahrzeugen

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Sicherstellung von Fahrzeugen
(Insolvenzrecht; Strafrecht)
0900-1 875 008-673
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Insolvenzrecht
0900-1 875 008-674
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Strafrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Sicherstellung von Fahrzeugen

Bei einer Sicherstellung von Fahrzeugen gilt dasselbe wie bei der Sicherstellung im Allgemeinen. Es gibt mithin keine Sondervorschriften für die Sicherstellung von Fahrzeugen. Bei Fahrzeugen handelt es sich um bewegliche Sachen, die nach den entsprechenden Vorschriften wie alle anderen beweglichen Sachen auch, sichergestellt werden können. Ein Straßenverkehrsdelikt wird in den seltensten Fällen automatisch eine Sicherstellung des Fahrzeuges mit sich führen, mit dem die Straßenverkehrsstraftat (beispielsweise Trunkenheitsfahrt gemäß § 316 StGB (Strafgesetzbuch) oder ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315c StGB) begangen worden ist.
Bei solchen Verkehrsstraftaten wird üblicherweise eher die Fahrerlaubnis vorläufig eingezogen ( § 69 StGB).
Für Fälle des Diebstahls (§ 242 ff StGB) oder auch der Hehlerei ( § 259 StGB) von Fahrzeugen gilt freilich, dass diese zu Beweiszwecken sichergestellt werden können.
Im Falle eines Mordes ( § 211 StGB) oder Totschlags ( § 212 StGB) in einem Fahrzeug kann es sein, dass dieses dann (quasi als Tatort) sichergestellt wird. Dies gilt wiederum nicht unbedingt für eine fahrlässige Tötung im Straßenverkehr infolge eines Verkehrsunfalls.

Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 22.09.2010

   
Interessante Beiträge zum Thema Sicherstellung von Fahrzeugen

Verbotene Sicherstellung eines Motorrads
Nürnberg (D-AH) - Ein Motorrad hat zwar kein Menschenrechte, darf aber trotzdem nicht einfach statt seines Fahrers verhaftet werden. Selbst an Unfallschwerpunkten liefert das Polizeirecht keine Rechtsgrundlage dafür, bei ...weiter lesen

Ähnliche Themen:

Strafrecht Sicherstellung Insolvenzrecht fahrlässige Tötung StGB 
Tötung Rechtsanwälte Vorläufiges Zahlungsverbot Straßenverkehr 
Trunkenheitsfahrt Hehlerei Insolvenzanmeldung Fahrerlaubnis 
Vorschriften Arbeitsrecht 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Peter Muth
Rechtsanwältin
Mandy Riedel
Rechtsanwalt
Ralf Steinmeier
Rechtsanwältin
Viola Reimer
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline in Social Media

Deutsche Anwaltshotline auf facebook Deutsche Anwaltshotline auf google+ Deutsche Anwaltshotline auf twitter Deutsche Anwaltshotline Social Media Vorteile
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum