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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Restschuldbefreiung

Bei der sogenannten Restschuldbefreiung handelt es sich um eines der Ziele im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.

Sinn und Zweck dieser Restschuldbefreiung ist es zu verhindern, dass die jeweiligen Insolvenzgläubiger während eines laufenden Insolvenzverfahrens bzw. nach Ablauf der sechsjährigen sogenannten Wohlverhaltensperiode, ihre restlichen, bis dato noch nicht erfüllten Forderungen, gegen den Insolvenzschuldner geltend machen können.

Die Restschuldbefreiung ermöglicht dem Schuldner auf diese Weise also eine tatsächliche Chance, einen wirtschaftlichen Neuanfang wagen zu können, ohne ständige Nachforderungen der Gläubiger befürchten zu müssen.
Dies ist allerdings nach §§ 286 ff. InsO (Insolvenzordnung) nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Wichtig ist, dass der Schuldner sich während des Verfahrens kooperativ zeigt und seine Gläubigerverzeichnisse vollständig dem Insolvenzgericht vorlegt. Des Weiteren sind Vorstrafen wie etwa betrügerischer Bankrott oder u.U. auch Steuerhinterziehung im Rahmen des § 290 InsO zumindest problematisch.

Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 15.04.2011

   

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