Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Restschuldbefreiung
Bei der sogenannten Restschuldbefreiung handelt es sich um eines der Ziele im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.
Sinn und Zweck dieser Restschuldbefreiung ist es zu verhindern, dass die jeweiligen Insolvenzgläubiger während eines laufenden Insolvenzverfahrens bzw. nach Ablauf der sechsjährigen sogenannten Wohlverhaltensperiode, ihre restlichen, bis dato noch nicht erfüllten Forderungen, gegen den Insolvenzschuldner geltend machen können.
Die Restschuldbefreiung ermöglicht dem Schuldner auf diese Weise also eine tatsächliche Chance, einen wirtschaftlichen Neuanfang wagen zu können, ohne ständige Nachforderungen der Gläubiger befürchten zu müssen. Dies ist allerdings nach §§ 286 ff. InsO (Insolvenzordnung) nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Wichtig ist, dass der Schuldner sich während des Verfahrens kooperativ zeigt und seine Gläubigerverzeichnisse vollständig dem Insolvenzgericht vorlegt. Des Weiteren sind Vorstrafen wie etwa betrügerischer Bankrott oder u.U. auch Steuerhinterziehung im Rahmen des § 290 InsO zumindest problematisch.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 15.04.2011
Passende Verträge zum Thema Restschuldbefreiung finden Sie im Vertragscenter:
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Restschuldbefreiung
Eine laufendes Insolvenzverfahren und die Problematik der Kündigung Frage: Ich befinde mich seit Februar 2004m privaten Insolvenzverfahren. Ich habe die letzen 5 1/2 Jahre meine Schulden jeden Monat zurückbezahlt, sind von meinem Gehalt direkt abgezogen worden. Es hat kei... Antwort: Sehr geehrter Mandantin,als Schuldnerin im Insolvenzverfahren haben Sie Ihre pfändbaren Forderungen auf Lohnbezüge für die Zeit von 6 Jahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahren ...⇒ zum vollständigen Fall