Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Nullinsolvenz Bei juristischen Fragen zum Thema Nullinsolvenz sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Insolvenzrecht sprechen. Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.
Die Nullinsolvenz bezeichnet die Insolvenz, wenn der Schuldner ohnehin nur Geld bis zur Pfändungsfreigrenze hat. Dann kann er an die Gläubiger nichts abführen und diese werden dazu aufgefordert auf den Rest der Schulden zu verzichten. Es muss aber eine Einigung aller Gläubiger hierfür vorliegen, woran es meistens scheitert. In jedem Fall muss gesichert sein, dass der Schuldner seine Wohnung bezahlt und damit seine Existenz gesichert ist. Stand: 07.05.2012
Passende Verträge zum Thema Nullinsolvenz finden Sie im Vertragscenter: |  |  |
|
|