Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Nachlassinsolvenz
Über einen Nachlass kann das Insolvenzverfahren beantragt werden, wenn Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eingetreten sind. Sofern der Erbe, der Nachlassverwalter, ein anderer Nachlasspfleger oder Testamentsvollstrecker die Eröffnung des Verfahrens beantragen, ist auch die drohende Zahlungsunfähigkeit ein Eröffnungsgrund. Jedoch ist der Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens unzulässig, wenn seit dem Zeitpunkt der Annahme des Erbes bestimmte Fristen verstrichen sind.
Fragen zum Thema Nachlassinsolvenz beantworten Ihnen gerne die Rechtsexperten der Deutschen Anwaltshotline - am Telefon oder per E-Mail. Stand: 30.11.2009