Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Masseunzulänglichkeit Bei juristischen Fragen zum Thema Masseunzulänglichkeit sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Insolvenzrecht sprechen. Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.
Die Masseunzulänglichkeit bezeichnet Verfahren, in denen die vorhandenen Guthaben schon nicht ausreichen, um die Kosten des Verfahrens sowie die Masseverbindlichkeiten zu erfüllen. Das Verfahren kann dann nicht fortgeführt werden und wird eingestellt gemäß § 207 InsO. Dies hat den Grund dass dann das Verfahren selbst ja letztlich nicht durchgeführt werden kann.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben. Stand: 04.05.2012
|
|