Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Liquidation
Eine Liquidation muss durchgeführt werden, wenn ein Unternehmen aufgelöst wird und noch laufende Geschäfte zu erledigen sind. Das kann sowohl bei Freiberuflern als auch bei den gesetzlich geregelten Unternehmensformen der Fall sein.
Vorschriften über die Liquidation sind in den Gesetzen der jeweiligen Gesellschaftsform enthalten. Bei der offenen Handelsgesellschaft (OHG) und der Kommanditgesellschaft (KG) richtet sich die Liquidation nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) und bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach dem GmbH-Gesetz (GmbHG). Bei der Aktiengesellschaft wird die Liquidation als Abwicklung bezeichnet und ist im Aktiengesetz (AktG) geregelt.
Die rechtlichen Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Liquidation eines Unternehmens ergeben können, sind vielfältig und häufig komplex. Die Kooperationsanwältinnen und -anwälte der Deutschen Anwaltshotline können Ihnen im Rahmen einer Telefonberatung eine erste Einschätzung und weitere Lösungsvorschläge geben.