Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Konkursverwalter
Der Konkursverwalter (oder seit 01.01.1999 Insolvenzverwalter) verwaltet die Insolvenzmasse und verfügt über sie. Er wird vom Gericht bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ernannt und ist für die Erfüllung der ihm obliegenden Pflichten allen Beteiligten verantwortlich. Der Insolvenzverwalter steht unter Aufsicht des Insolvenzgerichts. Er verfügt über weitreichende Befugnisse. So ist der Insolvenzverwalter eines zahlungsunfähigen Unternehmens z.B. berechtigt, betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen (Arbeitsgericht Frankfurt vom 09.07.01 - 19 Ca 1258/01). Stand: 07.12.2010
Neukauf statt Gebrauchtwaren angegeben - Versicherung zahlt nicht Nürnberg (D-AH) - Wer nach einem Einbruch schummelt und der Versicherung falsche Belege für die gestohlenen Dinge vorlegt, geht bei der Schadensregulierung leer aus, warnt die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline ...weiter lesen